Der Grunderwerbsteuer liege Dynamik zugrunde, weil Grundstücke, unbewegliche Rechte (Baurecht), Gebäude oder Machtbefugnisse des Grundstückseigentümers von einer Person auf eine andere Person "bewegt" werden. Dieses dynamische Prinzip durchziehe auch den Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und den mittelbaren Grundstückserwerb
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