Artikelrundschau Jänner 2017 - Teil 1 / Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG

Die Bewegung des Grundstücks bei Rechtsvorgängen iSd § 1 Abs 2 GrEStG (Bavenek-Weber, BFGjournal 1/2017, S. 22)

Bearbeiter: Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Der Grunderwerbsteuer liege Dynamik zugrunde, weil Grundstücke, unbewegliche Rechte (Baurecht), Gebäude oder Machtbefugnisse des Grundstückseigentümers von einer Person auf eine andere Person "bewegt" werden. Dieses dynamische Prinzip durchziehe auch den Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und den mittelbaren Grundstückserwerb

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/210

21.03.2017
Heft 5/2017