(Fritz-Schmied/Schwarz, SWK 19/2009, W 67)
Für die bilanzielle Behandlung von Anteilen an einer Personengesellschaft habe sich im Laufe der Zeit eine Änderung dahin gehend abgezeichnet, dass in Abkehr von der Spiegelbildmethode eine Präferenz für die Zuflussmethode evident geworden ist. Die Autoren besprechen die herrschende Rechtsmeinung, befassen sich mit der Relevanz von Bilanzierungsprinzipien für die Ertrags- und Aufwandserfassung und bieten Möglichkeiten, wenn eine Abstimmung zwischen der Gesellschafts- und Gesellschafterebene hergestellt werden soll.
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