Die COFAG habe die Möglichkeit einer Korrekturmeldung geschaffen. Wenn ein Zuschuss nicht oder nicht in voller Höhe zusteht, könne der Zuschuss gänzlich oder teilweise zurückgezahlt und durch die Korrekturmeldung offengelegt werden. Die Autorin stellt den Ablauf der Korrekturmeldung dar und zeigt das damit in Zusammenhang stehende Thema der tätigen Reue auf.
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