Wirtschaftsrecht

Die „creeping-in“-Verordnung - Neuigkeiten aus dem Übernahmerecht

Alexander Schopper

Im Februar 2000 hat die Übernahmekommission die 2. Verordnung1) zum Übernahmegesetz beschlossen. Wie auch schon in der 1. Übernahmeverordnung2) werden auf diesem Weg Tatbestände geregelt, die eine Pflicht zur Stellung eines Angebots nach dem Übernahmegesetz auslösen. Nach der neuen Übernahmeverordnung kann nun auch die schleichende Erweiterung einer bereits bestehenden kontrollierenden Beteiligung die Vollangebotspflicht nach sich ziehen. Dies soll zum Anlass genommen werden, den Inhalt der neuesten Verordnung der Übernahmekommission näher darzustellen.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/104

15.03.2000
Heft 3/2000
Autor/in
Alexander Schopper

Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper ist Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Steuerrecht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und M & A.