Im Mai 2023 sei über die DAC 8 im Rat der EU eine allgemeine Ausrichtung beschlossen worden. Bis 31. 12. 2025 sei der Großteil der Richtlinie in Ö in nationales Recht umzusetzen und ab 1. 1. 2026 anwendbar. Der Beitrag gibt einen Umriss über den dem ECOFIN vorgelegten Kompromissvorschlag der DAC 8 mit Fokus auf dem Kernstück der Richtlinie, den neuen Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.
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