Im Mai 2023 wurde über die DAC 81 im Rat der EU eine allgemeine Ausrichtung beschlossen. Bis 31. 12. 2025 ist der Großteil der Richtlinie in Österreich in nationales Recht umzusetzen und ab 1. 1. 2026 anwendbar. Dieser Beitrag gibt einen Umriss über den dem ECOFIN vorgelegten Kompromissvorschlag der DAC 8 mit Fokus auf dem Kernstück der Richtlinie, den neuen Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Die formelle Annahme der Richtlinie steht noch aus. Dieser Artikel bezieht sich daher auf den Richtlinientext vom 5. 5. 2023, wie er dem ECOFIN-Rat am 16. 5. 2023 vorgelegt und über den einstimmig eine allgemeine Ausrichtung zur Annahme getroffen wurde. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Richtlinientext noch keiner finalen redaktionellen Überarbeitung unterzogen wurde, weshalb vor allem im Bereich der Nummerierungen Anpassungen zu erwarten sind.
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