Internationales Steuerrecht

Die DAC 8 (idF vom 5. 5. 2023)

Mag. Dr. Nicole Redel / Martin Reiter, BA MA

Im Mai 2023 wurde über die DAC 81 im Rat der EU eine allgemeine Ausrichtung beschlossen. Bis 31. 12. 2025 ist der Großteil der Richtlinie in Österreich in nationales Recht umzusetzen und ab 1. 1. 2026 anwendbar. Dieser Beitrag gibt einen Umriss über den dem ECOFIN vorgelegten Kompromissvorschlag der DAC 8 mit Fokus auf dem Kernstück der Richtlinie, den neuen Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Die formelle Annahme der Richtlinie steht noch aus. Dieser Artikel bezieht sich daher auf den Richtlinientext vom 5. 5. 2023, wie er dem ECOFIN-Rat am 16. 5. 2023 vorgelegt und über den einstimmig eine allgemeine Ausrichtung zur Annahme getroffen wurde. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Richtlinientext noch keiner finalen redaktionellen Überarbeitung unterzogen wurde, weshalb vor allem im Bereich der Nummerierungen Anpassungen zu erwarten sind.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/421

22.08.2023
Heft 15-16/2023
Autor/in
Nicole Redel

Mag. Dr. Nicole Redel ist juristische Referentin in der Abteilung für EU-Steuerrecht, Bewertung und Grundsteuer im Bundesministerium für Finanzen.

Martin Reiter

Martin Reiter, BA, MA ist juristischer Referent in der Abteilung für Internationales Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und nimmt als österreichischer Delegierter in diversen Arbeitsgruppen der OECD und des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch teil. Zuvor war er mehrere Jahre in der Betriebsprüfung in der Finanzverwaltung tätig.