Mit BGBl I 2009/133 wurden das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert (DSG-Novelle 2010). Die Änderungen sind überwiegend mit 1. 1. 2010 in Kraft getreten. Mit der Novelle wurden ua Bestimmungen über die Zulässigkeit von Videoüberwachung va für Private (einschl Privatwirtschaftsverwaltung) sowie begleitende Regelungen betreffend Meldepflicht, Registrierungsverfahren, Informationspflichten und Auskunftsrecht geschaffen. An die Redaktion wurde die Frage herangetragen, ob die DSG-Novelle auch Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat.
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