Am 1. 7. 2005 ist die DBA-Entlastungsverordnung in Kraft getreten, die mit Wirkung für das gesamte österr Abkommensnetz einheitliche Regeln für die Umsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der österr Abzugssteuern aufstellt. Grundsätzlich wird dem österr Vergütungsschuldner überlassen, zwischen einer unmittelbaren DBA-Anwendung durch Steuerentlastung anlässlich der Einkünfteauszahlung und einer DBA-Anwendung im Wege der Steuerrückzahlung zu wählen. Nur in bestimmten Risikofällen wird das System der Steuerrückzahlung zur Pflicht gemacht. Durch die Verordnung wird im Übrigen sichergestellt, dass sich die verbösernden Änderungen der Verwaltungspraxis aufgrund des VwGH-Rechtsprechung zu den ausländischen Künstleragenturen erst ab 1. 7. 2005 auswirken werden.
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