Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Die deutsche Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungsgemäß

Michael Stahlschmidt, Frankfurt am Main

Mit Beschluss vom 23. 7. 2025, 2 BvL 19/14, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die gesetzlichen Regelungen zur deutschen Mindestgewinnbesteuerung in § 8 Abs 1 dKStG iVm § 10d Abs 2 dEStG und in § 10a dGewStG verfassungsgemäß sind. Die Regelungen gelten seit dem Veranlagungszeitraum bzw Erhebungszeitraum 2004. Sie begrenzen den Abzug von Verlusten. Das Normenkontrollverfahren, mit dem die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit dem Grundgesetz, insb mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, Art 3 Abs 1 GG, geprüft wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorschriften, die in ihrer Grundkonzeption zur Streckung des Verlustabzugs führen, verfassungsgemäß sind. Dies gilt auch für die Fälle, in denen die vorgetragenen Verluste überhaupt nicht mehr genutzt werden können, also eine Definitivbesteuerung eintritt.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/485

11.09.2025
Heft 9/2025
Autor/in
Michael Stahlschmidt

Prof. Dr. iur. Michael Stahlschmidt M.R.F., LL.M., MBA., LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Medizinrecht ist freiberuflich tätig und Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er lehrt an der FHDW Paderborn Steuer- und Wirtschaftsrecht sowie Controlling und Compliance. Die Schwerpunkte seiner Veröffentlichungen liegen im Verfahrensrecht national und international, Steuerstrafrecht und Insolvenzrecht.