Wien
Während in den USA und Großbritannien Opfer von Massenschäden schon lange ihre Kräfte in „class actions“ bündeln können, hat sich der kollektive Rechtsschutz in Kontinentaleuropa erst in den 2000-ern zu entwickeln begonnen. Einzelne Mitgliedstaaten haben aber durchaus spannende Massenverfahren entwickelt, so besteht in den Niederlanden seit 2005 ein erfolgreiches Kollektivvergleichsverfahren, in Deutschland hat der VW-Dieselskandal die Musterfeststellungsklage hervorgebracht. Die EU will mit der Verbandsklagen-RL nun einen gemeinsamen Mindeststandard des kollektiven Rechtsschutzes etablieren. Da die Richtlinie in Österreich bislang (immer noch nicht) umgesetzt wurde, wird in diesem Beitrag die deutsche mit der niederländischen Richtlinienumsetzung verglichen, um daraus rechtspolitische Umsetzungsvorschläge für Österreich abzuleiten.
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