Teil 1
Bei der Differenzbesteuerung handelt es sich um ein kompliziertes, facettenreiches Normengeflecht innerhalb des UStG. Dies ist schon daraus zu ersehen, dass die entsprechende 7. Umsatzsteuer-Richtlinie, die im Wesentlichen die Einführung der Differenzbesteuerung für Lieferungen von Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten durch Wiederverkäufer sowie Sonderregelungen für Lieferungen der genannten Gegenstände durch öffentliche Versteigerer enthält, vom Rat der EU am 14. 2. 1994 erst nach langjährigen Beratungen (mehr als 16-jährige Fristüberschreitung) verabschiedet wurde. Österreich hat die 7. Umsatzsteuer-Richtlinie mit § 24 bzw Art 24 UStG 1994 in innerstaatliches Recht umgesetzt1).
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