Artikelrundschau / Juni 2023 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

Die digitale mündliche Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht gemäß § 48j BAO (Schreier, AVR 3/2023, S. 117)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

§ 48j BAO sehe seit 1. 7. 2022 die Möglichkeit vor, mündliche Verhandlungen vor dem BFG digital durchzuführen. Der Beitrag behandelt die dafür geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und beleuchtet die Ermessensbestimmung vor dem Hintergrund der Verfahrensgrundsätze und Verfahrensgrundrechte.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/484

11.09.2023
Heft 17/2023