§ 48j BAO sehe seit 1. 7. 2022 die Möglichkeit vor, mündliche Verhandlungen vor dem BFG digital durchzuführen. Der Beitrag behandelt die dafür geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und beleuchtet die Ermessensbestimmung vor dem Hintergrund der Verfahrensgrundsätze und Verfahrensgrundrechte.
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