(Bergmann, taxlex 4/2009, S. 131)
In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass GmbH-Geschäftsführer oder AG-Vorstände nicht direkt bei der von ihnen geleiteten Gesellschaft, sondern über eine gesonderte Gesellschaft angestellt sind. Anlässlich der Diskussion iZm der Änderung von Rz 104 der EStR 2000 durch den EStR-Wartungserlass 2008/2 untersucht der erste Teil des Beitrags die Frage, ob eine solche Drittanstellung von Managern aus gesellschaftsrechtlicher Sicht zulässig ist.
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