(Bergmann, taxlex 5/2009, S. 184)
In der Praxis komme es nicht selten vor, dass GmbH-Geschäftsführer oder AG-Vorstände nicht direkt bei der von ihnen geleiteten Gesellschaft, sondern über eine gesonderte Gesellschaft angestellt sind. Anlässlich der aktuellen Diskussion iZm der Änderung der Rz 104 der EStR 2000 hat Bergmann in Teil 1 des Beitrags (taxlex 4/2009, S. 131) die Frage untersucht und bejaht, ob eine solche "Drittanstellung" von Managern aus gesellschaftsrechtlicher Sicht zulässig ist. Im zweiten Teil widmet er sich nunmehr der ertragsteuerlichen Behandlung solcher Gestaltungsweisen.
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