Mit seinem Erkenntnis vom 27. 1. 2011, 2010/15/0197, vollzieht der VwGH eine richtungsweisende Änderung seiner Rsp zur Absetzbarkeit gemischt veranlasster Reisekosten.
Im Jahr 2006 unternahm der selbständig erwerbstätige StPfl eine zwanzigtägige Studienreise nach China. Dieser stellte er einen viertägigen Privataufenthalt in Begleitung seiner Ehefrau in Tibet voran. Der StPfl flog von Tibet weiter nach China und nach Abschluss seiner dortigen Tätigkeit zurück nach Österreich. Hierfür machte er als Betriebsausgaben Tages- und Nächtigungsgelder sowie Flugkosten geltend.
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