Mit dem AbgÄG 2024 werde eine weitere echte Umsatzsteuerbefreiung eingeführt, namentlich für Spenden von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken an gemeinnützige Einrichtungen, die mildtätige Zwecke verfolgen. Hierdurch nehme Ö eine Vorreiterrolle ein. Kein anderer MS habe bis dato eine umsatzsteuerliche Regelung auf den Weg gebracht, die gleichzeitig unionsrechtskonform und ressourcenschonend sei. Die umsatzsteuerliche Nichtbelastung lasse das Spenden von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken nun zu einer echten Alternative zum Vernichten werden.
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