(Moser, SWK 8/2009, W 15)
Der OGH befasste sich im Urteil vom 7. 8. 2008, 6 Ob 157/08v, mit der Frage der Auslegung der Konsolidierungswahlrechte bei a) erheblicher und dauernder Beschränkung der Ausübung der Rechte oder b) unverhältnismäßiger Verzögerung oder unverhältnismäßigen Kosten bzw. wegen c) untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Weiters verlangt § 249 Abs 3 UGB Anhangsangaben zur Inanspruchnahme und Begründung des Wahlrechts. Bislang fehlte es an einer Rechtsprechung des OGH zu diesem Thema.
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