Steuerrecht aktuell

Die Einlagenrückzahlung des § 4 Abs 12 EStG nach dem AbgÄG 2015

Univ.-Ass. Mag. Philipp Stanek, MBL

Mit dem StRefG 2015/2016 wurde die Einlagenrückzahlung des § 4 Abs 12 EStG völlig neu gefasst, indem eine explizite Verwendungsreihenfolge das vormalige steuerliche Wahlrecht zwischen Gewinnausschüttung und Einlagenrückzahlung ersetzte. Die zugrundeliegende Anknüpfung an Außen- und Innenfinanzierung machte zudem eine neue Evidenzierung dieser Stände und von umgründungsbedingten Differenzbeträgen notwendig. Diese Neuregelung war bereits im Gesetzwerdungsprozess heftiger Kritik ausgesetzt. Mit dem AbgÄG 2015 (BGBl I 2015/163) wurde diesen grundsätzlichen Bedenken weitgehend Rechnung getragen und große Teile des mit dem StRefG 2015/2016 vollzogenen Paradigmenwechsels wieder zurückgenommen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/244

01.04.2016
Heft 7/2016
Autor/in
Philipp Stanek

RA/StB Dr. Philipp Stanek, MBL, ist Rechtsanwalt sowie Steuerberater und Leiter der Praxisgruppe Steuerrecht einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Wien und war zuvor Assistent an den Instituten für Finanzrecht der Universität Salzburg und der Universität Wien.