Das Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012) in der Fassung der Regierungsvorlage setzt drei Maßnahmen, um "dem Grundsatz der Besteuerung des richtigen Totalgewinnes in besonderem Maße Rechnung zu tragen" und um "eine sachlich gebotene konsistente Einmalerfassung" zu erreichen.1
Drei Maßnahmen sollen eine konsistente Einmalerfassung sichern:
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