Steuerrecht aktuell

Die Einräumung und Übertragung von Baurechten in der Umsatzsteuer nach dem AbgÄG 2016

Mag. Christoph Finsterer StB / Mag. Sebastian Tratlehner

§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG idF AbgÄG 2016 befreit seit 1. 1. 2017 "die Lieferungen von Grundstücken" (unecht) von der Umsatzsteuer.1 Zuvor wurde in § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG zum einen auf "Umsätze" anstatt auf "Lieferungen", zum anderen auf den Grundstücksbegriff des GrEStG, von dem Baurechte gemäß § 2 Abs 2 Z 1 GrEStG ausdrücklich miterfasst sind, und nicht auf jenen der MwSt-DVO abgestellt. Aufgrund der durch das AbgÄG 2016 erfolgten Änderungen stellt sich die Frage, ob die Einräumung und Übertragung von Baurechten - wie vom Gesetzgeber aufgrund der Ausführungen in den Gesetzesmaterialien zum AbgÄG 2016 intendiert und von der Finanzverwaltung in den UStR angenommen - tatsächlich uneingeschränkt unter die (unechte) Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG subsumiert werden können.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/726

15.10.2018
Heft 19/2018
Autor/in
Christoph Finsterer

Mag. Christoph Finsterer, StB ist Universitätsassistent am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Johannes-Kepler-Universität Linz.

Sebastian Tratlehner

Mag. Sebastian Tratlehner ist Universitätsassistent am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Johannes-Kepler-Universität Linz.