Sei ein gewerberechtlicher GF aufgrund seiner Funktion als "erwerbstätig" iSd § 2 Abs 1 Z 4 GSVG anzusehen? Mit dieser Frage habe sich der VwGH in der Entscheidung v 14. 5. 2024, Ra 2021/08/0091, auseinandergesetzt, sehr ausfl begründet und die Ansicht des BVwG "overruled".
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