Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Die Energiepreispauschale

Udo Eversloh, Köln

Die Energiepreispauschale ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vom 23. 5. 2022 (BGBl I 2022, 749), das in wichtigen Teilen bereits dargestellt worden ist (RdW 2022/290, 366 ff). Die - in der Regel steuerpflichtige - einmalige Pauschale iHv 300 € entsteht am 1. 9. 2022. Sie wird allen Berufstätigen in voller Höhe gewährt - also auch dann, wenn die Anspruchsberechtigung nur an wenigen Tagen im Jahr 2022 besteht. Im Folgenden wird auf die Details der Pauschale eingegangen.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/533

16.09.2022
Heft 9/2022
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.