(Beiser, RdW 2009/55, S. 54)
Werden Grundstücke aus dem Betriebs- ins Privatvermögen überführt, stellt sich die Frage, ob der anzusetzende Teilwert oder gemeine Wert mit oder ohne USt anzusetzen ist. Beiser kommt zum Ergebnis, dass der Teilwert im Fall einer Entnahme und ebenso der gemeine Wert im Fall einer Betriebsaufgabe in der Regel ohne USt anzusetzen ist, weil Unternehmer in der Regel den Vorsteuerabzug nutzen, um Gebäudeinvestitionen kostenneutral zu stellen.
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