In den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und der außergewöhnlichen Belastungen sei im vergangenen Jahr wieder eine Menge von Entscheidungen und Erkenntnissen veröffentlicht worden, die auch als Orientierung für die (Arbeitnehmer-)Veranlagung des Jahres 2023 dienen könnten. Der Beitrag bietet einen Überblick über eine Auswahl dieser Entscheidungen.
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