Die Erfolgsaussichten des vom Versicherungsnehmer beabsichtigten Verfahrens bestimmen maßgeblich, ob der Rechtsschutzversicherer deckungspflichtig ist.
Bei der Rechtsschutzversicherung sorgt der Versicherer für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers in den im Vertrag umschriebenen Bereichen und trägt die dem Versicherungsnehmer dabei entstehenden Kosten (§ 158j Abs 1 Satz 1 VersVG). Die Hauptleistungspflicht des Versicherers in der Rechtsschutzversicherung besteht also in der Kostentragung.1 Als passive Schadensversicherung schützt die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer gegen die Belastung des Vermögens des Versicherungsnehmers mit Rechtsverfolgungskosten.2
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