Die Betriebsprüfung

Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten im Abgabenverfahren in Österreich und Deutschland

Mag. Erich Lochmann

Der Ausgang eines behördlichen Verfahrens ist wesentlich davon abhängig, ob und in welchem Maße es gelingt, den für die Entscheidung maßgebenden Sachverhalt nachzuweisen. Mit der Zunahme nicht nur der Anzahl, sondern auch der Komplexität von internationalen Steuerfällen sehen sich sowohl die Finanzverwaltung als auch die beratenden Berufe vor die Aufgabe gestellt, sich mit steuerlichen Sachverhalten mit Auslandsbezug zu befassen. Solche internationalen Steuerfälle sind für die Beteiligten oft unerfreulich: Die Abgabenbehörden vermuten - mitunter zu Recht -, dass die Auslandsbeziehung bewusst herbeigeführt wurde, um den wahren Sachverhalt zu verschleiern. Umgekehrt befürchten Abgabepflichtige, die zum Ausland geschäftliche Beziehungen unterhalten, speziell international verbundene Unternehmen, dass an ihre Mitwirkungspflicht zu hohe Anforderungen gestellt werden. Die folgende Abhandlung beschäftigt sich mit der Behandlung der Fragen im Bezug zur erhöhten Mitwirkungspflicht und geht auch auf die zuletzt erfolgten Änderungen in Deutschland ein.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2004/390

15.04.2004
Heft 8/2004
Autor/in
Erich Lochmann

Mag. Dr. Erich Lochmann ist im Fachbereich der Großbetriebsprüfung, Vortragender an der BundesFinanzAkademie und Fachautor.

Publikationen:

Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften mit den Schwerpunkten Ertragsteuerrecht und internationales Steuerrecht.