(Rebhan/Rohatschek, RWZ 2008/61, S. 214)
Seit dem Geschäftsjahr 2007 sind die gesetzlichen Vertreter kapitalmarktorientierter Unternehmen zur Abgabe einer Erklärung über die Rechtmäßigkeit der Angaben im Jahres- bzw Halbjahresfinanzbericht (sog Bilanzeid) verpflichtet. Im Artikel werden die theoretischen Grundlagen erörtert sowie die Ergebnisse einer Bestandsaufnahme bzgl der bisherigen Umsetzung der Erklärung dargestellt.
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