Steuerrecht

Die ermäßigten Steuersätze nach EStG 1988

Oliver Herzog

Der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte ist weiterhin grundsätzlich der halbe Durchschnittssteuersatz, der sich für das Gesamteinkommen (ordentliche einschließlich außerordentliche Einkünfte) ergibt. Für die ordentlichen Einkünfte ist eine neue Berechnungsmethode festgelegt. Sie sind ab 1989 nicht mehr unter Außerachtlassung der außerordentlichen Einkünfte neu zu tarifieren, sondern mit dem auf das Gesamteinkommen entfallenden Steuersatz zu besteuern. Außerordentliche und ordentliche Einkünfte wirken damit wechselseitig progressiv. Dies führt zwar zu einer teilweisen Kompensation des Vorteils aus der Tarifbegünstigung, im Hinblick auf die allgemeine Tarifabsenkung im Vergleich zu 1988 aber nicht zu einer Mehrbelastung.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1988, 461

01.12.1988
Heft 12/1988
Autor/in
Oliver Herzog

Dr. Oliver Herzog ist Mitarbeiter in der Abteilung Einkommen-/Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen.