PILLAR ONE

Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage von Amount A und die formelhafte Gewinnzuordnung

Dr. Veronika Daurer, LL.B. (WU)

Ein wichtiger Eckpunkt bei der Ausgestaltung von Amount A ist die möglichst einfache Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. Daher soll nach dem Pillar One Blueprint die Bemessungsgrundlage, das standardisierte Ergebnis vor Steuern, weitgehend aus bereits bestehenden (und verlässlichen) "Informationsquellen" abgeleitet werden: nämlich dem veröffentlichten konsolidierten Konzernabschluss der Unternehmensgruppe. Auch die Gewinnzuordnung, also die Aufteilung der Bemessungsgrundlage auf die verschiedenen Marktjurisdiktionen, soll möglichst einfach ausgestaltet werden und bedient sich einer simplen Aufteilungsformel.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/11

21.01.2021
Heft 1-2/2021
Autor/in
Veronika Daurer

Dr. Veronika Daurer, LL.B. (WU) ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für internationales Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen.