Ein wichtiger Eckpunkt bei der Ausgestaltung von Amount A sei die möglichst einfache Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. Daher solle die Bemessungsgrundlage weitgehend aus bereits bestehenden Informationsquellen abgeleitet werden. Auch die Gewinnzuordnung, also die Aufteilung auf die verschiedenen Marktjurisdiktionen, solle möglichst einfach ausgestaltet werden und bediene sich einer simplen Aufteilungsformel.
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