(Marschner, JEV 3/2009, S. 91)
Bei Errichtung einer "Folgestiftung" überträgt eine bestehende Stiftung ihr Vermögen oder einen Teil davon als Stifterin auf eine neu zu errichtende Stiftung. Im Rahmen des SchenkMG 2008 wurden erstmals ertragsteuerliche Rahmenbedingungen kodifiziert, die im Beitrag untersucht werden.
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