Verwertet der Insolvenzverwalter unberechtigt ein Aussonderungsgut, steht dem Berechtigten unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzaussonderung zu. Im Folgenden wird erörtert, ob das auch bei der unberechtigten Verwertung eines Absonderungsguts in Betracht kommt.
Dem Ersatzabsonderungsrecht wurde bislang in der österr Rsp und Lit kaum Beachtung geschenkt. Soweit Stellungnahmen vorhanden sind, beschränken sich diese mehr oder weniger auf eine grundsätzliche Bejahung einer Ersatzabsonderung.1
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