Artikelrundschau / Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, Steuerpolitik

Die Erstellung der Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. 1. 2013

(Bauer, RWZ 2013/62, S. 244)

Bei der Umstellung von einem kameralen auf ein doppisches Rechnungswesen ist die erstmalige Erstellung einer Eröffnungsbilanz und damit die Erfassung aller Vermögenswerte und Schulden erforderlich. Die damit verbundene Vorgehensweise für den Bund ist in der EröffnungsbilanzVO geregelt. Nach einem kurzen Überblick über das neue Rechnungswesen des Bundes werden die Bewertungsregeln für die einzelnen Bilanzpositionen skizziert.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/806

08.10.2013
Heft 19/2013
Autor/in
Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.

Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.