Anlässlich der Änderungen der ertragsteuerlichen Einordnung von nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen durch das 2. AbgÄG 2014,1 sollen die Rechtsfolgen der Neufassung von § 2 Abs 4 letzter Satz EStG und § 188 Abs 4 lit d BAO näher betrachtet werden.
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Mag. Dr. Christoph Schimmer, MSc (WU) ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Counsel bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Konzernsteuerrecht und internationalen Steuerrecht. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen und regelmäßig als Fachvortragender tätig.