Wirtschaftsrecht

Die EU-Mobilitätsrichtlinie - ein Wachstumsimpuls für das österreichische Umgründungsrecht (Teil II)

Dr. Chris Thomale, LL.M.

Im vorangegangenen Teil I wurden die Grundlinien der mit der Richtlinie 2019/2121 einhergehenden Neuerungen im grenzüberschreitenden EU-Umgründungsrecht kritisch vorgestellt. Der hier folgende Teil II geht der Frage nach, wie eine Umsetzung in Österreich erfolgen könnte und sollte.

Der österreichische Umsetzungsgesetzgeber hat bis 2023 wesentliche Entscheidungen zu treffen. Diese sind zwiefältig: Erstens formuliert die Richtlinie ausdrückliche Umsetzungsspielräume, die sinnfällig auszuschöpfen sind. Zweitens bietet die Umsetzung der MobilRL die Gelegenheit zu einer grundlegenden Reform des österreichischen Umgründungsrechts, die ernsthaft erwogen werden könnte.1

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Artikel-Nr.
RdW 2020/313

25.06.2020
Heft 6/2020
Autor/in
Chris Thomale

Univ.-Prof. Dr. Chris Thomale, LL.M. (Yale Law School), ist Professor für Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Wien und Professor für Rechtsvergleichung an der Università Degli Studi Roma Tre.

Publikationen des Autors (Auswahl):
Zum subjektiven Tatbestand der Unterlassungshaftung nach § 97 WpHG in: AG 2019, 189-196; The Crypto-Security: Initial Coin Offerings and Securities Regulation, in: Hacker et al. (Hrsg.), Regulating Blockchain. Techno-Social and Legal Challenges, OUP 2019, 229-248 (zusammen mit Philipp Hacker); Gesellschafterdarlehen und Gesellschaftersicherheiten in der internationalen Konzerninsolvenz, in: Festschrift für Karsten Schmidt, Band II, 2019, 613-625 (zusammen mit Marc-Philippe Weller).