Am 26. 11. 2019 wurde die RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber-RL, HWG-RL), im Amtsblatt1 veröffentlicht, sodass diese am 16. 12. 20192 in Geltung trat und von den Mitgliedstaaten bis zum 17. 12. 2021 in nationales Recht umzusetzen ist. "Nur 10 EU-Länder (Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Malta, Niederlande, Slowakei, Schweden und Vereinigtes Königreich) bieten umfassenden Rechtsschutz."3 (Stand 12. 3. 2019). Auch Österreich hat noch keine allgemeine Gesetzgebung zu Hinweisgebern, 4 und es bleibt abzuwarten, wie die Einbindung der Richtlinie bis zum 17. 12. 2021 in das österreichische Recht erfolgen wird.
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