Arbeitsrecht

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern - arbeitsrechtliche Konsequenzen? (Teil I)

Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke)

Am 26. 11. 2019 wurde die RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber-RL, HWG-RL), im Amtsblatt1 veröffentlicht, sodass diese am 16. 12. 20192 in Geltung trat und von den Mitgliedstaaten bis zum 17. 12. 2021 in nationales Recht umzusetzen ist. "Nur 10 EU-Länder (Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Malta, Niederlande, Slowakei, Schweden und Vereinigtes Königreich) bieten umfassenden Rechtsschutz."3 (Stand 12. 3. 2019). Auch Österreich hat noch keine allgemeine Gesetzgebung zu Hinweisgebern, 4 und es bleibt abzuwarten, wie die Einbindung der Richtlinie bis zum 17. 12. 2021 in das österreichische Recht erfolgen wird.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/334

25.06.2020
Heft 6/2020
Autor/in
Thomas Schweiger

Dr. Thomas Schweiger, LL.M., CIPP/E, zert. DSBA ist Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter in der Wirtschaftskanzlei SMP Rechtsanwälte in Linz und beschäftigt sich vorwiegend mit Informationstechnologierecht und Datenschutz. Zu diesen Themen hat er zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften verfasst.