Am 16. 12. 2019 trat die "Whistleblower-Richtlinie"1 in Kraft. Damit soll ein sicherer Schutz für Hinweisgeber in der EU eingeführt werden, der ua zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität beitragen soll.2 Der folgende Beitrag zeigt den Handlungsspielraum des österreichischen Gesetzgebers bei der Umsetzung der Richtlinie auf und skizziert mögliche To-dos für Unternehmen im Zusammenhang mit dem neuen Rechtsrahmen.
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