Die RL des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der RL (EU) 2019/1937 und der VO (EU) 2023/2859 ("Europäische Lieferkettenrichtlinie" oder "Corporate Sustainability Due Diligence Directive", "CSDDD") setze neue Maßstäbe iZm Nachhaltigkeitsstandards für vom Geltungsbereich der CSDDD erfasste europ und im Binnenmarkt der EU tätige Unternehmen: Diese müssten künftig potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt innerhalb ihrer Aktivitätsketten ermitteln und beheben, vermeiden oder zumindest minimieren. Diese Sorgfaltspflichten würden sich nicht nur auf die eigene Geschäftstätigkeit und jene etwaiger Tochterunternehmen erstrecken, sondern auch auf die Geschäftstätigkeit dritter Geschäftspartner. Verstöße würden einerseits mit Zwangsgeldern sanktioniert, andererseits sei eine zivilrechtliche Haftung vorgesehen. Der Artikel bietet einen Überblick über die wesentlichen Begriffe und Bestimmungen der CSDDD.
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