Ein Überblick zu den neuen Nachhaltigkeitsstandards innerhalb der EU
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859, die auch als "Europäische Lieferkettenrichtlinie" oder "Corporate Sustainability Due Diligence Directive"1 (in der Folge kurz "CSDDD") bezeichnet wird, setzt neue Maßstäbe im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsstandards für vom Geltungsbereich der CSDDD erfasste europäische und im Binnenmarkt der Europäischen Union tätige Unternehmen: Diese müssen künftig potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt innerhalb ihrer jeweiligen Aktivitätsketten ermitteln und möglichst beheben bzw vermeiden oder zumindest minimieren bzw abschwächen. Diese Sorgfaltspflichten erstrecken sich nicht nur auf die eigene Geschäftstätigkeit und jene etwaiger Tochterunternehmen, sondern auch auf die Geschäftstätigkeit dritter Geschäftspartner.2 Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten werden einerseits mit Zwangsgeldern sanktioniert,3 andererseits ist eine zivilrechtliche Haftung vorgesehen.4 Außerdem enthält die CSDDD Bestimmungen zur Eindämmung des Klimawandels, auf die hier nicht weiter eingegangen wird.5 Dieser Artikel soll einen Überblick über die wesentlichen Begriffe und Bestimmungen der CSDDD einschließlich deren Inkrafttreten bieten.
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