Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich ua nach der beabsichtigten Verwendung des Kraftfahrzeuges. Vor allem bei Nutzfahrzeugen wird oft eine falsche Verwendung im Antrag angeführt, um Prämie zu sparen, was aber zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.
Die Zulassung ist die behördliche Registrierung (Anmeldung) eines Kraftfahrzeuges (Kfz) oder eines Anhängers. Das Fahrzeug darf erst nach der Zulassung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Bevor ein Kfz bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften angemeldet werden kann, muss eine in Österreich gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Gem § 59 KFG muss die Versicherung in Österreich zugelassen sein, für den Vertrag muss die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart werden.
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