Die im abgabenrechtlichen Verfahren zuständigen Finanz- und Höchstgerichte (BFG, VwGH und VfGH) stehen in der Verantwortung, auf Basis der geltenden Rechtslage und des ihnen bekannten Sachverhalts zu entscheiden. Sonstige Parameter, wie die Vertretung vor Gericht durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, oder das gewählte Rechtsschutzinstrument sollten, zumindest in einem idealtypischen Rechtssystem, keine Auswirkungen auf ihre Entscheidungen haben. Für die Praxis jedoch stellt sich die Frage, wie wirksam der Rechtsschutz und das Verfahrensrecht im österreichischen Abgabenrecht ausgestaltet sind und wie nahe die richterliche Entscheidungsfindung diesem idealtypischen Rechtssystem tatsächlich kommt.
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