Es habe sich zwar bereits seit Jahren als Institution bewährt, dass die Organe der Finanzpolizei (auch) als Organe der gerichtlichen Strafverfolgung tätig seien, die konkrete Ausgestaltung dieser Aufgabenwahrnehmung mache allerdings eine genauere Betrachtung erforderlich. Im Beitrag werden die Organstellung, die Aufgabenstellungen und die damit verbundenen Berechtigungen untersucht.
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