Steuerrecht aktuell

Die Finanzstrafbehörde Erster Instanz - ausgewählte Überlegungen zum fairen Verfahren

Mag. Elisabeth Thaler

Das Finanzstrafverfahren ist durch zahlreiche Ausnahmen und Besonderheiten von einem allgemeinen Strafverfahren gekennzeichnet. Insb beinhaltet das Finanzstrafgesetz eigene strafprozessuale Regelungen selbst für das gerichtliche Finanzstrafverfahren. In diesem ist die StPO nämlich nur dann anzuwenden, wenn das FinStrG nichts Besonderes vorschreibt. Aus dieser dem § 195 Abs 1 FinStrG entnommenen Bestimmung ergeben sich aus der besonderen Stellung der Finanzstrafbehörde interessante Überlegungen, die hier näher dargestellt werden sollen, wobei zunächst freilich dargelegt werden muss, wer dem Betroffenen als "Finanzstrafbehörde" überhaupt gegenübersteht.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/920

29.12.2016
Heft 24/2016
Autor/in
Elisabeth Thaler
Mag. Elisabeth Thaler ist derzeit in einer Rechtsanwaltskanzlei in Wien beschäftigt und war zuvor bis 2012 beim Finanzamt tätig.