Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 wird in Österreich eine Flugabgabe eingeführt. Mit der Einführung der Flugabgabe folgt der österreichische Gesetzgeber internationalen Vorbildern. Ähnliche Abgaben werden bereits im Vereinigten Königreich seit 1. 11. 1994 ("Air Passenger Duty"),1 in Frankreich seit 1. 1. 1999 ("taxe de l'aviation civile"2, seit 1. 7. 2006 mit Zuschlagsabgabe "taxe de solidarité sur les billets d'avion")3 und in Irland seit 1. 4. 2009 ("Air travel tax")4 erhoben. In Deutschland wird das Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG)5 - wie in Österreich - im Jahr 2011 erstmals in Kraft treten. Im Folgenden werden die Tatbestandsmerkmale und die Tarifgestaltung der im Budgetbegleitgesetz 2011 enthaltenen österreichischen Flugabgabe6 mit diesen Gesetzen verglichen.
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