Mit Einführung der Frascati-Forschungsprämie im Jahr 2002 sei ein Instrument der steuerlichen Förderung eigenbetrieblicher Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten geschaffen worden. Das zugehörige Verfahren zur Gewährung der Forschungsprämie sei dabei nicht ausschließlich in der abgabenbehördlichen Sphäre angesiedelt, sondern erfahre durch Einbeziehung der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ein externes Element der Unterstützung. Die Mitwirkung der FFG resultiere in der Erstellung sog "Jahresgutachten", die als Grundlage für die Feststellung der technisch-inhaltlichen Voraussetzungen im Prämienverfahren iSd § 108c EStG herangezogen werden. In zwei Erkenntnissen habe sich das BFG mit der Rolle der FFG und den von ihr erstellten Jahresgutachten im abgabenrechtlichen Beweisverfahren auseinandergesetzt.
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