Steuerrecht

Die fremdfinanzierte außergewöhnliche Belastung

Werner Doralt

Nach Auffassung des VwGH zum EStG 1972 war bei der fremdfinanzierten außergewöhnlichen Belastung nicht bereits die Bezahlung der außergewöhnlichen Belastung steuerwirksam, sondern erst die Darlehensrückzahlung. Aufgrund der neuen Rechtslage und nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip erscheint der Mittelweg gerechtfertigt: Grundsätzlich ist die außergewöhnliche Belastung im Jahr der Bezahlung steuerwirksam; musste allerdings aus einer Notlage ein Darlehen aufgenommen werden, dann ist die Rückzahlung steuerwirksam.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 441

15.06.1999
Heft 6/1999
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.