(Staringer, ÖStZ 2009/332, S. 153)
Die Rsp hat den Zinsabzug für die Fremdfinanzierung von Dividenden, nicht aber von Einlagenrückzahlungen durch Kapitalgesellschaften zugelassen, was mit der Parallele zur fremdfinanzierten Entnahme aus Einzelunternehmen begründet wird. Der Beitrag legt dar, warum diese Parallele nicht zutreffe und vielmehr aufgrund des körperschaftsteuerlichen Trennungsprinzips im Regelfall ein Zinsabzug für die Fremdfinanzierung von Einlagenrückzahlungen zu bejahen sei.
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