Die Gebührenrichtlinien wurden ursprünglich 2007 veröffentlicht und 2019 neu erlassen. Aufgrund weitreichender gesetzlicher Änderungen in den letzten Jahren, die vor allem die Modernisierung des Gebührengesetzes 1957 sowie die Einführung neuer Pauschalgebühren zum Gegenstand hatten, bestand Bedarf an einer grundlegenden Überarbeitung der GebR 2019 und einer Aufhebung bestehender Erlässe. Im Rahmen dieser grundlegenden Überarbeitung wurde der bisherige Aufbau der GebR 2019 zwar weitgehend beibehalten, es waren jedoch teils sehr umfassende Ergänzungen notwendig. Darüber hinaus wurden erstmalig Aussagen zu den Bundesverwaltungsabgaben nach der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 aufgenommen. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Gebührenrichtlinien daher neu verlautbart und die GebR 2025 treten an die Stelle der GebR 2019. Die GebR 2025 sind ab 1. April 2025 anzuwenden.
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