Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Die Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften

Michael Stahlschmidt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 22. 5. 2025, V R 22/23, veröffentlicht am 17. 7. 2025, den EuGH im Wege des Vorabentscheidungsersuchens angerufen. Es geht um mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot. Im Fokus steht die Frage, ob bestimmte steuerliche Begünstigungen für gemeinnützige Servicekörperschaften nach deutschem Recht mit den Vorgaben des Art 107 Abs 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar sind. Zudem hat der EuGH zu entscheiden, ob eine nicht dem beihilferechtlichen Durchführungsverbot unterfallende Altbeihilfe vorliegt, weil § 57 Abs 3 Abgabenordnung (AO) nur einer Regelung ähnelt, die schon vor dem Inkrafttreten des Vertrags über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft am 1. 1. 1958 vorgelegen hat.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/438

13.08.2025
Heft 8/2025
Autor/in
Michael Stahlschmidt

Prof. Dr. iur. Michael Stahlschmidt M.R.F., LL.M., MBA., LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Medizinrecht ist freiberuflich tätig und Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er lehrt an der FHDW Paderborn Steuer- und Wirtschaftsrecht sowie Controlling und Compliance. Die Schwerpunkte seiner Veröffentlichungen liegen im Verfahrensrecht national und international, Steuerstrafrecht und Insolvenzrecht.