Wirtschaftsrecht

Die Genehmigung von Sonderabfallexporten

Stephan Schwarzer

Am 1. 1. 1989 ist die Nov zum Sonderabfallgesetz in Kraft getreten (BGBl 1988/376). Nach dem neuen § 9 a bedarf die Ausfuhr von gefährlichen Sonderabfällen ab diesem Datum der Bewilligung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie.

Gem § 16 Abs 1 SAG sind die gefährlichen Sonderabfälle durch Verordnung festzulegen. Die Sonderabfallbestimmungsverordnung (BGBl 1984/52) erklärt die ÖNORM S 2101 verbindlich. Welche Abfallarten als gefährliche Abfälle gelten und der Exportbewilligungspflicht unterliegen, ergibt sich also aus der ÖNORM S 2101.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1989, 87

01.03.1989
Heft 3/1989
Autor/in
Stephan Schwarzer

Univ.-Doz. Dr. Mag. Stephan Schwarzer
Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
Wirtschaftskammer Österreich